Die Argumente im Überblick
Was Gegner behaupten … und was wir dazu sagen

1

contra

Die Mutterschaftsversicherung ist de facto in der Schweiz bereits verwirklicht. Es besteht eine Lohnfortzahlungspflicht und die Möglichkeit, Mutterschaft bei einer Krankentaggeld-Versicherung zu versichern.

1

pro

Die Mutterschaftsversicherung ist - trotz 53jährigem Verfassungsauftrag – überhaupt noch nicht verwirklicht. Die Lohnfortzahlungspflicht ist ungenügend geregelt. Junge Frauen, die ihre Stelle erst vor kurzem angetreten oder gewechselt haben, haben im Minimum einen Anspruch auf gerade drei Wochen Lohnfortzahlung. Nur gerade 40 % der privatwirtschaftlich angestellten Frauen unterstehen Gesamtarbeitsverträgen, die Situation ist aber auch dort weitgehend unbefriedigend gelöst.

Nicht besser steht es mit der freiwilligen Krankentaggeld-Versicherung. Sie muss von den Krankenkassen angeboten werden. Diese drücken sich aber von ihrer Verpflichtung, indem sie pro forma Krankentaggelder in schäbiger Höhe anbieten, z.B. von Fr. 6.-- oder Fr. 20.-- je Tag im Falle von Mutterschaft.

 

2

contra

Der Verfassungsauftrag für die Mutterschafts-versicherung datiert aus dem Jahre 1945 und ist heute nicht mehr aktuell. Das Volk hat in der Zwischenzeit zweimal Nein gesagt zur Verwirklichung der Mutter-schaftsversicherung auf Gesetzesstufe.

2

pro

Der Verfassungsauftrag ist nach wie vor aktuell – weil er eben nie verwirklicht wurde. Die Bundesverfassung gilt bis heute – und zwar ganz. Bei der Totalrevision der Bundesverfassung hat kein Parlamentarier den Antrag gestellt, die Mutterschaftsversicherung aus der Bundesverfassung herauszustreichen. Damit steht sie auch in der neuen Bundesverfassung.

Es trifft zu, dass das Volk zweimal Nein zu Vorlagen zur Einführung der Mutterschaftsversicherung sagte. Das eine Mal handelte es sich jedoch um eine für viele utopisch anmutende Volksinitiative, die über das Ziel einer Mutterschaftsversicherung hinausging und auch einen längeren bezahlten Elternurlaub umfasste. Im anderen Fall war die Mutterschaftsversicherung in eine grössere Revision des Krankenversicherungsgesetzes eingebunden, die insgesamt und aus verschiedenen Gründen mehrfache Opposition auf sich vereinigte.

Beide Vorlagen sind nicht zu vergleichen mit dem jetzt vorliegenden Gesetz, das nicht weiter geht als das, was praktisch alle europäischen Länder schon im Minimum verwirklicht haben.

 

 

3

contra

Die Mutterschaftsversicherung ist nicht finanzierbar. Die Schweiz kann sich keine neue Sozialversicherung leisten, bis nicht alle Finanzierungsfragen um die bestehenden Sozialversicherungen gelöst sind.

3

pro

Die Mutterschaftsversicherung i s t finanzierbar! Das Parlament hat einen gerechten Weg der Finanzierung aufgezeigt: einen gemeinsamen EO-Fonds für die Finanzierung des Erwerbsersatz sowohl bei Militärdienst wie bei Mutterschaft. Dieser Fonds besteht bereits. Er ist aber bisher ausschliesslich bei Militärdienst zum Zuge gekommen – obschon die erwerbstätigen Frauen der Schweiz seit Jahrzehnte mit Lohnabzügen mithelfen müssen, diesen Fonds zu speisen.

Dieser Fonds schreibt heute Milliardenüberschüsse und ist ohne weiteres in der Lage, für die nächsten Jahre die Mutterschaftsversicherung zu finanzieren.

Mit Ausgaben von 493 Mio. Franken im Jahr ist die Mutterschaftsversicherung eine verhältnismässig kleine Versicherung. Zum Vergleich: Die Jahresausgaben der AHV betragen 25 Mia. Franken, diejenigen der IV 8 Mia. Franken.

Je nach Wirtschaftslage und demografischer Entwicklung sind immer wieder Revisionen und Anpassungen in der Finanzierung dieser Versicherungen nötig. Kaum ist eine Revision zu Ende, folgt die nächste (10. AHV-Revision – 11. AHV-Revision). Die Mutterschaftsversicherung könnte da noch beliebig lange warten – ohne dass dieser Verzicht einen namhaften oder ausreichenden Beitrag zur Finanzierung der grösseren Sozialversicherungen leistete.

4

contra

Vor Einführung der Mutterschaftsversicherung muss über ihre Finanzierung abgestimmt werden. Das ist demokratisch.

4

pro

Die Bundesverfassung kennt kein Finanzreferendum. Sie legt die Staatsaufgaben fest, und es ist dann Sache des Parlamentes, die dafür notwendigen Mittel aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu sprechen. Auch die EO-Lohnpromille werden bereits seit langem erhoben und sind gesetzlich geregelt. Die Höhe des Mehrwertsteuersatzes muss zwar in der Bundesverfassung festgelegt werden. Heute kann aber noch nicht gesagt werden, ob eine Satzänderung in Zukunft überhaupt erforderlich ist. Die Milliardenüberschüsse des EO-Fonds decken die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung für die nächsten Jahre längstens.

Falls eine bescheidene Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 1 bis 2 Promille in den nächsten Jahren nötig sein sollte, so soll diese Erhöhung in einem Gesamtpaket, zusammen mit einer dann nötigen Satzerhöhung zugunsten der AHV und IV erfolgen. Würde für jede einzelne Sozialversicherung gesondert hintereinander eine Satzerhöhung beim Souverän beantragt, so würde unweigerlich der Vorwurf der Salamitaktik erhoben und die Forderung gestellt, der Souverän wolle wissen, was gesamthaft punkto Sozialversicherungen auf ihn zukomme. Schliesslich ist auch im Interesse der Wirtschaft und Gewerbetreibenden eine salamiweise Erhöhung der Mehrwertsteuer in kleinsten Portion zu vermeiden – ist doch jede Umstellung mit erheblichen Anpassungskosten verbunden.

5

contra

Nur jene wollen die Mutterschaftsversicherung, die auch den Beitritt der Schweiz zur EU wollen, weil die EU die Mutterschaftsversicherung vorschreibt.

5

pro

Es stimmt zwar, dass die EU eine Mutterschaftsversicherung mit Erwerbsersatz für mindestens 14 Wochen vorschreibt. Und tatsächlich gehen die meisten europäischen Länder in ihren Leistungen weit über dieses Minimum heraus. Die Schweiz ist der letzte Staat in West-Europa ohne Mutterschaftsversicherung. Wir müssen aber nicht erst der EU beitreten um zu erkennen, dass aus Gründen der Gerechtigkeit und der Gleichstellung die Einführung einer Mutterschaftsversicherung für die Schweiz dringlich ist.

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